- Durchschnittskostendeckung
- Grundsatz der langfristigen ⇡ Preispolitik, wonach die Preise stets so zu stellen sind, dass sie die zugehörigen ⇡ Durchschnittskosten je Einheit decken. Wegen der in solchen ⇡ Vollkosten enthaltenen, mit abnehmender Beschäftigung ansteigenden Anteile an ⇡ fixen Kosten verstärkt die Zielsetzung der D. häufig eine ohnehin vorhandene Unterbeschäftigung. Kurzfristig ist D. als Preispolitik vielfach durch andere preispolitische Ziele zu ersetzen.- Vgl. auch ⇡ Preisuntergrenze.
Lexikon der Economics. 2013.