Durchschnittskostendeckung

Durchschnittskostendeckung
Grundsatz der langfristigen  Preispolitik, wonach die Preise stets so zu stellen sind, dass sie die zugehörigen  Durchschnittskosten je Einheit decken. Wegen der in solchen  Vollkosten enthaltenen, mit abnehmender Beschäftigung ansteigenden Anteile an  fixen Kosten verstärkt die Zielsetzung der D. häufig eine ohnehin vorhandene Unterbeschäftigung. Kurzfristig ist D. als Preispolitik vielfach durch andere preispolitische Ziele zu ersetzen.
- Vgl. auch  Preisuntergrenze.

Lexikon der Economics. 2013.

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